Hauptbereich
Online Zählerstandserfassung
Online Zählerstandserfassung - Zählerstände schnell und einfach über das Internet erfassen
...und so einfach geht die Zählererfassung
Zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung ist es notwendig, dass jährlich einmal die Wasserzählerstände abgelesen werden. Die Ablesung erfolgt im Wege des sogenannten Selbstableseverfahrens. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer von ihren Gemeinden oder den Gemeindewerken angeschrieben werden, mit der Bitte, auf einer dem Schreiben beigefügten Antwortpostkarte den Zählerstand mitzuteilen. Diese Zählerstandsermittlung ist während des Erfassungszeitraums (meist Dezember/Januar) zudem auch im Internet über diese Webseite möglich.
Die für die Erfassung benötigten Angaben finden Sie auf Ihrem Anschreiben der Gemeinde. Alternativ können Sie auch den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen. Die Daten für Ihre Erfassung sind dadurch direkt vorbelegt und müssen von Ihnen nicht manuell eingegeben werden.
Kassenzeichen
Erfassen Sie das gesamte Kassenzeichen, wie auf dem Anschreiben Ihrer Gemeinde mitgeteilt.
Zählernummer (unter dem Ziffernfeld oder auf dem Metallring eingeprägt)
Erfassen Sie Ihre Zählernummer. Sollten mehrere Zähler zur Ablesung vorhanden sein, verwenden Sie eine der Zählernummern. Sie werden daraufhin auf die Erfassungsmaske weitergeleitet, auf welcher alle Ihre Zählernummern vorbelegt sind.
Zählerstand (Ziffernfeld im oberen Bereich der Wasseruhr)
Als Wasserzählerstand übernehmen Sie bitte die Ziffern, die vor der Angabe m³ erscheinen. Erfassen Sie keine Nachkommastellen.
Hier können Sie nun Ihren Zählerstand erfassen:
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:
Ansprechpartner: Gisela Branz
Telefon: 07355/930032
Email: gbranz@eberhardzell.de
Datenschutzbedingungen
Allgemeine Abgaben ab 01.01.2018
In dieser Übersicht finden Sie alles zum Thema Steuern und Gebühren in der Gemeinde Eberhardzell. Angefangen von Abwassergbühren bis hin zu den Kindergartenentgelten. Informieren Sie sich hier schnell und unkompliziert.
Steuern (Stand 01.01.2008)
- Grundsteuer A = 320 %
- Grundsteuer B = 300 %
- Gewerbesteuer = 340 %
Wasser und Abwasser
Wassergebühr (01.01.2023):
- Wassergebühr: 1,64 Euro/m³ zzgl. 7 % MwSt.
- Grundgebühr pro Monat: 5,20 Euro zzgl. 7 % Mwst.
Größere Zähler haben abweichende Gebühren
Abwassergebühr (01.01.2023)
- Schmutzwassergebühr: 2,82 Euro/m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,53 Euro/m²
Beiträge
- Wasserversorgungsbeitrag: 2,50 Euro/m² + 7 % MwSt.
- Kanalbeitrag
- Mischwasseranschlüsse: 3,15 Euro/m²
- Schmutzwasseranschlüsse: 2,55 Euro/m²
- Klärbeitrag: 1,30 Euro/m²
Die Wasserversorgungssatzung sowie die Abwassersatzung finden Sie
unter der Rubrik Satzungen.
Hundesteuer
- Ersthund: 60,00 Euro
- weiterer Hund: 120,00 Euro
- Kampfhund: 480,00 Euro
- weiterer Kampfhund: 960,00 Euro
- Zwinger: 180,00 Euro
Die Hundesteuersatzung finden Sie
unter der Rubrik Satzungen
Kindergartenentgelte
Hier finden Sie die Übersicht zu den Kindergartenentgelten. (PDF-Datei)
Entgelte Verlässliche Grundschule
Hier finden Sie die Entgelte für das Betreuungsangebot "Verlässliche Grundschule". (PDF-Datei)