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Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Sonnenbühl und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Sonnenbühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Eberhardzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan "Sonnenbühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzumit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.07.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sonnenbühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgte ursprünglich im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Die Gemeinde Eberhardzell war der Ansicht, dass die Voraussetzungen für das Verfahren gem. § 13b BauGB vorliegen, da insbesondere der Anschluss an einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch die unmittelbare Angliederung an den bereits bestehenden Siedlungskörper gegeben war. Darüber hinaus wurde durch die Planung die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet, die zulässige Grundfläche lag unter 10.000 m² und das Verfahren wurde vor Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet als auch abgeschlossen. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Eberhardzell die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 3 BauGB zur Umstellung auf das Regelverfahren beschlossen.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Hauptortes Eberhardzell und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 163 (Teilfläche), 163/1 und 163/17. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Geltungsbereich_Sonnenbühl (PNG-Datei)
Die herangezogene Ausgleichsmaßnahme aus dem gemeindlichen Ökokonto befindet sich südlich von Dietenwengen auf Teilflächen der Fl.-Nrn.133, Flur 2 der Gemarkung (8850) Eberhardzell. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hier in der Zeit vom 26.07.2024 bis 26.08.2024 veröffentlicht:
Ergänzendes Verfahren_Plan (PDF-Datei)
Ergänzendes Verfahren_Text (PDF-Datei)
Ergänzendes Verfahren_Text ÖBV (PDF-Datei)
Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 29.05.2019 (PDF-Datei)
Schalltechnische Untersuchung 12.04.2021 (PDF-Datei)
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 07.06.2021 (06.12.2021) (PDF-Datei)
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 06.12.2021 (13.06.2022) (PDF-Datei)
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Entwurfsfassung vom 13.06.2022 (23.08.2022) (PDF-Datei)
Ergebnisvermerk 27.06.2019 (PDF-Datei)
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.07.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 26.07.2024 bis 26.08.2024 im Eingangsbereich des Rathauses der Gemeinde Eberhardzell (Burgstraße 2, 88436 Eberhardzell) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr). Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
Umweltbericht in der Fassung vom 05.07.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 25.06.2019 im Landratsamt Biberach (ergänzter Vermerk vom 27.06.2019 inklusive der schriftlich eingegangen Stellungnahmen) mit umweltbezogenen Stellungnahmen Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Freiburg im Breisgau (Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz, Datenbeschaffung); Regierungspräsidium Tübingen, Ref.45 – Straßenbetrieb und Verkehrstechnik, Tübingen (zum Anbauverbot gemäß § 22 StrG und Straßenanschluss); Landratsamt Biberach, Straßenamt, Riedlingen und Landratsamt Biberach, Verkehrsamt, Biberach (zum Anbauverbot gemäß § 22 StrG und Zulässigkeit von Stellplätzen sowie Park- und Gartenflächen in der Anbauverbotszone, zum Zufahrtsverbot an der Landesstraße L 306, zur südlichen Ortsrandeingrünung, Bestandsbaum- und Gehölzstrukturen und Sichtwinkelproblematik, Prüfung von neuen Zufahrtsmöglichkeiten, Radweg im Plangebiet); Landratsamt Biberach, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Biberach, (zu Verkehrslärm-Immissionen, möglichen landwirtschaftlichen Lärm- oder Geruchsimmissionen); Landratsamt Biberach, Landwirtschaftsamt (Einstufung der Flächen als Vorrangflur 1, Forderung einer Standort-Alternativen-Prüfung); Landratsamt Biberach, Untere Naturschutzbehörde (Erhalt der Gehölzstruktur an der Landesstraße L 306, Eingrünung im Westen in Abstimmung mit den straßenrechtlichen Belangen, Verweis auf Stellungnahme Naturschutzbeauftragten, Bedeutung Schutzgut Landschaftsbild nicht gravierend, Vermeidung von Schottergärten als Hinweis, Ausschluss einer perspektivischen Bebauung westlich der K 7564); Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaft ( zur Annahme einer Retentionsfläche im Osten und der gedrosselten Zuleitung in die "Umlach), Landratsamt Biberach, Naturschutzbeauftragter (zum Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild und dessen Vorbelastung, Erhalt der Gehölzstruktur an der Landesstraße L 306, Eingrünung im Westen)
Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum Bebauungsplan "Sonnenbühl" des Büro Sieber vom 29.05.2019, aktualisiert am 31.03.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen);
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Sonnenbühl" des Büros Sieber in der Fassung vom25.02.2021 (zu den Straßenverkehrslärm-Immissionen der Landes-Straße L 306 und der Kreis-Straße K 7564 und den notwendigen Schutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes)
Aus der ersten Verfahrensrunde, schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Juni bis Juli 2021 mit umweltbezogenen Stellungnahmen vom Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Freiburg im Breisgau (verweis auf Stellungnahme 11.06.2019 mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken zur Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz, Datenbeschaffung); Regierungspräsidium Tübingen, Ref.45 – Straßenbetrieb und Verkehrstechnik, Tübingen (mit Ausführungen zum Anbauverbot gemäß § 22 StrG und den Möglichkeiten der Überwindung sowie dessen rechtlichen Grundlagen, zur Entwässerung, zur Geh- und Radwegeführung); Landratsamt Biberach, Baurecht (zur Durchsetzung der Pflanzgebote gemäß § 178 BauGB, zur Prüfung des Bedarfs eines öffentlichen Spielplatzes); Landratsamt Biberach, Naturschutz (zur akzeptierten dennoch unzureichenden artenschutzrechtlichen Untersuchung, Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen, ökologischen Baubegleitung, ausschließliche Verwendung von Gehölzen aus dem Vorkommensgebiet nach § 40BNatSchG, Verwendung von Insektenfreundlichen dem Stand der Technik entsprechende Beleuchtungsmittel, zu insektenfreundlichen Gärten, Ausschluss von Schottergärten), Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaft (Abwasser, Aufnahme einer Festsetzung zur Dachbegrünung, Streichung der Empfehlung der Versickerung von Regenwasser, zu Altlasten und Bodenschutz, verweis auf Stellungnahme vom 25.06.2019 mit der Annahme einer Retentionsfläche im Osten und der gedrosselten Zuleitung in die "Umlach), Landratsamt Biberach, Landwirtschaftsamt (zur Einstufung der Flächen als Vorrangflur 1, mit Verweis auf Landesentwicklungsplan, zur Inanspruchnahme der Flächen nur bei Darlegung unabweisbarer Notwendigkeit, zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Prüfung einer Innenentwicklung), Landratsamt Biberach, Straßenamt (zum Anbauverbot gemäß § 22 StrG, zum neuen Anschluss an der Außenstrecke, Radwegeführung, zu den Einschränkungen in den nicht überbaubaren Grundstücksstreifen und Pflanzstreifen, zu Zufahrten, Erschließungsstraße, Sichtfelder, Hinweise); Landratsamt Biberach, Verkehrsamt-Straßenverkehrsbehörde (zur inneren Erschließung, zum zukünftigen Radweg)
Aus der zweiten Verfahrensrunde, schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Dezember 2021 bis Februar 2022 mit umweltbezogenen Stellungnahmen vom Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Freiburg im Breisgau (verweis auf Stellungnahme 11.06.2019 und 11.03.2019 mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken zur Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz, Datenbeschaffung); Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion (zur nicht Betroffenheit von Wald im Sinne forstgesetzlicher Regelungen, Hinweis auf ggf. im Wald liegende Ausgleichsmaßnahmen) Regierungspräsidium Tübingen, Ref.45 – Straßenbetrieb und Verkehrstechnik, Tübingen (zur den nicht überbaubare Grundstücksstreifen und Pflanzstreifen, zum Rad- und Gehweg, Verweis auf Stellungnahme vom 07.07.2021 des Referats 45 und Stellungnahme vom 07.02.2022 des Landratsamtes Biberach – Straßenverkehrsbehörde); Landratsamt Biberach, Naturschutz (zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen, Methodik für die Erfassung der Reptilien, Ökologische Baubegleitung, Erhaltung der Baumreihe an der L 306, Verweis auf Schutzzeiten bei Baumrodungen, artgleichem Ersatz von gerodeten Bäumen, ausschließliche Verwendung von Gehölzen aus dem Vorkommensgebiet nach § 40BNatSchG, Verwendung von Insektenfreundlichen, dem Stand der Technik entsprechende Beleuchtungsmittel, insektenfreundlichen Gärten, Ausschluss von Schottergärten) Landratsamt Biberach, Naturschutzbeauftragter (zur Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Bericht aufgeführten Maßnahmen); Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaft (Verweis auf Stellungnahme vom 02.08.2021, mit Angaben zum Abwasser, zur Aufnahme einer Festsetzung zur Dachbegrünung, zur Streichung der Empfehlung der Versickerung von Regenwasser, zu Altlasten und Bodenschutz; Thema Starkniederschlag), Landratsamt Biberach, Landwirtschaftsamt (mit Verweis auf Stellungnahme vom 02.08.2021 mit Einstufung der Flächen als Vorrangflur 1, mit Verweis auf Landesentwicklungsplan, zur Inanspruchnahme der Flächen nur bei Darlegung unabweisbarer Notwendigkeit, zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Innenentwicklung).
Aus der dritten Verfahrensrunde, schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Juni bis August 2022 mit umweltbezogenen Stellungnahmen vom Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Freiburg im Breisgau (Verweis auf Stellungnahme 11.06.2019und 11.03.2019 sowie Hinweis zum Baugrund) Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Esslingen a. Neckar (Aufnahme des Hinweises auf die Regelungen der §§ 20 und 27 DSchG), Landratsamt Biberach, Naturschutz (zur Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen, Methodik für die Erfassung der Reptilien, Ökologische Baubegleitung, Erhaltung der Baumreihe an der L 306, Verweis auf Schutzzeiten bei Baumrodungen, artgleichem Ersatz von gerodeten Bäumen, ausschließliche Verwendung von Gehölzen aus dem Vorkommensgebiet nach § 40BNatSchG, Verwendung von Insektenfreundlichen, dem Stand der Technik entsprechende Beleuchtungsmittel, insektenfreundlichen Gärten, Ausschluss von Schottergärten);
Aus der dritten Verfahrensrunde, schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Juli bis August 2022 mit umweltbezogenen Stellungnahmen von BürgerInnen 1-7 (zur Flächenversiegelung und Oberflächenwasser; zu einem möglichen Energiekonzept; zur bestehenden Lärmbelastung, nachfrage zum Lärmschutzgutachten mit Inhalten sowie zu Lärmschutzmaßnahmen; zur Nutzung erneuerbarer Energien)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (chaug@eberhardzell.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Eberhardzell, den 16.07.2024
gez. Guntram Grabherr
Bürgermeister
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Ergänzungssatzung "Haldenweg"
Bebauungsplan Kohläcker
Öffentliche Bekanntmachung der veröffentlichten Satzungen im Mitteilungsblatt vom 15.06.2022
Bebauungsplan Kohläcker - Plan (PDF-Datei)
Bebauungsplan Kohläcker - Text (PDF-Datei)
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Kohläcker (PDF-Datei)
Begründung zum Bebauungsplan Kohläcker