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Gutachterausschuss: Gemeinde Eberhardzell

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Hauptbereich

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des BauGB (§ 192 Abs. 1) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundingen und sachverständigen Mitgliedern besteht. Der Gutachterausschuss ist auf 4 Jahre bestellt.

Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Sie unterliegt jedoch ausschließlich den Weisungen des Vorsitzenden des Gutachterausschusses.

Durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen wurde zum 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“ gegründet.

Frau Ulrike Föhr ist die Ansprechpartnerin für die Gemeinde Eberhardzell bei der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses Biberach-Mitte:

Frau Ulrike Föhr
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Telefonnummer: 07351 51-294
Faxnummer: 07351 5185294
E-Mail schreiben

Im Gutacherausschuss gibt es Vertreter aus Eberhardzell. 

Alle Mitglieder finden Sie auf der Homepage der Stadt Biberach unter nachfolgendem Link:

Mitglieder im Gutachterausschuss Biberach-Mitte
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet)

Verkehrswertgutachten

Frau Katharina Andrejew
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Telefonnummer: 07351 51-9031
Faxnummer: 07351 5185294
E-Mail schreiben

Sie benötigen ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie, Ihrer Eigentumswohnung oder von unbebauten Grundstücken? Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte können Sie es beantragen (§ 193 BauGB).

Die Gebühren für die Verkehrswertermittlung richten sich nach der Satzung des Gutachterausschusses.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses Biberach-Mitte unter der Rubrik Leistungen:

Link zum Gutachterausschuss Biberach-Mitte

Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte

Liste der Bodenrichtwerte 2023 im PDF-Format:

Bodenrichtwerte - Stichtag 01.01.2023 (PDF-Datei)

Die Bodenrichtwertkarten  sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:

www.gutachterausschuesse-bw.de

Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.

Für die übrigenZwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.

Auskünfte erteilt Ihnen gerne die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach.

Frau Ulrike Föhr, Tel. 07351/51-294, u.foehr(@)biberach-riss.de

Grundstücksmarktbericht

Aus den Daten der Kaufpreissammlung wird alle 2 Jahre der Grundstücksmarktbericht erstellt. Der Bericht gehört zu den freiwilligen Aufgaben des Gutachterausschusses. In diesem informiert die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über Immobilienumsätze, Preisentwicklungen sowie über Durchschnittspreise von Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Wohnungs- und Teileigentum. Gleichzeitig werden neben den Bodenrichtwerten weitere wertrelevante Daten für verschiedene Immobilienarten veröffentlicht.

In der nachfolgenden PDF-Datei ist eine Leseprobe des Grundstücksmarktberichts 2023 bereitgestellt.

Grundstücksmarktbericht 2023 (PDF-Datei)

Der vollständige Grundstücksmarktbericht kann gegen folgende Gebühr bestellt werden:

  • Digitale PDF-Version (Versand per E-Mail): 15,00 €
  • Druckversion (Versand per Post): 25,00 €

Nutzen Sie für Ihre Bestellung bitte die E-Mail: gutachterausschuss.biberach-mitte(@)biberach-riss.de unter Angabe Ihrer Rechnungsadresse.