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Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist eine auf der Grundlage des BauGB (§ 192 Abs. 1) gebildete öffentliche Einrichtung, die aus unabhängigen, weisungsfreien, marktkundingen und sachverständigen Mitgliedern besteht. Der Gutachterausschuss ist auf 4 Jahre bestellt.
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle. Sie unterliegt jedoch ausschließlich den Weisungen des Vorsitzenden des Gutachterausschusses.
Durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen wurde zum 01.01.2021 der gemeinsame Gutachterausschuss „Biberach - Mitte“ gegründet.
Frau Ulrike Föhr ist die Ansprechpartnerin für die Gemeinde Eberhardzell bei der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses Biberach-Mitte:
Frau Ulrike Föhr
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Telefonnummer: 07351 51-294
Faxnummer: 07351 5185294
E-Mail schreiben
Im Gutacherausschuss gibt es Vertreter aus Eberhardzell.
Alle Mitglieder finden Sie auf der Homepage der Stadt Biberach unter nachfolgendem Link:
Mitglieder im Gutachterausschuss Biberach-Mitte
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet)
Verkehrswertgutachten
Frau Ulrike Föhr
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Telefonnummer: 07351 51-294
Faxnummer: 07351 5185294
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Sie benötigen ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie, Ihrer Eigentumswohnung oder von unbebauten Grundstücken? Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie es beantragen (§ 193 BauGB).
Die Gebühren für die Verkehrswertermittlung richten sich nach der Satzung des Gutachterausschusses.
Aus dem nachfolgend verlinkten Informationsblatt können Sie entnehmen, welche Unterlagen wir für die Erstellung eines Gutachtens benötigen und wie das Verfahren abläuft. Außerdem können Sie die Gebührentabelle und den Antrag auf die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens herunterladen.
Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte sind alle 2 Jahre neu zu ermitteln. Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung dient die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge anonymisiert erfasst und ausgewertet werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte vom 01.01.2022 mit Karten können Sie nachfolgend abrufen:
- Bodenrichtwerte - Stichtag 01.01.2022 (PDF-Datei)
- Bodenrichtwertkarte Eberhardzell - Füramoos (PDF-Datei)
- Bodenrichtwertkarte Oberessendorf - Mühlhausen (PDF-Datei)
Aktuelles zur Grundsteuerreform:
Ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 können alle Eigentümerinnen und Eigentümer für Ihre Grundstücke online über das Elster-Portal des Finanzamtes Ihre Feststellungserklärung einreichen. Das Finanzamt wird alle Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 30. Juni 2022 anschreiben. Eine Abgabe der Erklärung vor dem 01. Juli 2022 ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie folgender Seite: Grundsteuerreform 2022
Die Bodenrichtwerte können ab dem 01. Juli 2022 online abgerufen werden:
Bodenrichtwerte Biberach-Mitte
www.gutachterausschuesse-bw.de
( BORIS-BW - Bodenberichtwertinformationssystem Baden-Württemberg )
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten sie hier:
Bei weiteren Rückfragen bezüglich der aktuellen Bodenrichtwerte gibt Ihnen die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte gerne Auskunft:
Ansprechpartner für Eberhardzell
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Frau Ulrike Föhr
Museumsstraße 2
88400 Biberacher
Tel.: 07351/51-294
Email: u.foehr@biberach-riss.de
Grundstücksmarktbericht
Aus den Daten der Kaufpreissammlung wird alle 2 Jahre der Grundstücksmarktbericht erstellt. Er enthält aktuelle Informationen zur Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt sowie aktuelle Durchschnittspreise für Gebäude und Eigentumswohnungen.
Den aktuellen Grundstücksmarktbericht können Sie hier gebührenfrei herunterladen.
Grundstücksmarktbericht für den Verwaltungsraum Biberach, Stand 12/2020 (PDF-Datei)