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Onlineprozesse
Die nachfolgenden Leistungen sind auch online über Service-BW verfügbar. Sie werden direkt auf die entsprechenden Seiten weitergeleitet.
Es ist eine einmalige kostenlose Registrierung zur Nutzung der Angebote notwendig.
Für manche Prozesse ist eine Bund-Id sowie die Online-Ausweis-Funktion erforderlich. (Ein Bund-Id Konto können Sie über nachfolgenden Link erstellen: Bund ID)
eID-Karte Adressänderung beantragen
direkt mit dem Smartphone über den QR-Code
Gaststättengewerbe - Gestattung bis zu 4 Tagen beantragen
Hundesteuer Ersatzmarke beantragen
Personalausweis Adresse ändern
direkt mit dem Smartphone über den QR-Code
Reisepass Wohnortänderung beantragen
direkt mit dem Smartphone über den QR-Code
Wohnsitz anmelden
direkt mit dem Smartphone über den QR-Code
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
direkt mit dem Smartphone über den QR-Code
Wohnsitz Änderung innerhalb der Gemeinde melden
direkt mit dem Smartphone über den QR-Code
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Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.
Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Fristen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Unterlagen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Sonstiges
Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.
Rechtsgrundlage
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
- § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
- § 82 Begriff des Einkommens
- § 85 Einkommensgrenze
Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
15.08.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg