Hauptbereich
Abschaffung der Kinderreisepässe
Statt Kinderreisepass: Personalausweis oder biometrische Reisepässe rechtzeitig beantragen
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Durch eine Änderung im Passgesetz wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Ab Januar 2024 ist für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass zu beantragen, der maximal sechs Jahr gültig ist. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell zwischen zwei und drei Wochen für den Personalausweis und zwischen vier und sechs Wochen für den Reisepass.
Familien, die eine Reise planen, empfiehlt die Gemeindeverwaltung deshalb, die Reisedokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweis und Pässen ist das Bürgerbüro, Zimmer 4.
Das Gesicht eines Menschen kann sich innerhalb von sechs Jahren stark verändern. Insbesondere bei kleineren Kindern ist deshalb sicherzustellen, dass das Kind auf dem Foto auf dem Personalausweis oder Reisepass noch einwandfrei zu erkennen ist – andernfalls wird das Dokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für welches Reiseziel welches Reisedokument benötigt wird, ist den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de zu entnehmen.
Weitere Informationen, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde und was bei den Reisedokumenten für Säuglingen und Kleinkinder zu beachten ist, gibt es beim Bundesministerium des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de.