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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Lebenslagen: Gemeinde Eberhardzell

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Adresse ändern

In diesem Kapitel finden Sie Informationen darüber, welchen Behörden und Stellen Sie Ihre neue Adresse bekannt geben müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Darüber hinaus sollten Sie Ihre neue Anschrift auch folgenden Behörden und Einrichtungen bekannt geben:

  • Arbeitgeber
    Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine Adressänderung möglichst umgehend bekannt geben. Erkundigen Sie sich, ob Ihnen für den Umzug Sonderurlaubstage zustehen.
  • Banken
    Sie müssen Ihre Bank über die Adressänderung in Kenntnis setzen.
    • Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, melden Sie sich bei Ihrer neuen Filiale an. Alles Weitere erledigt Ihre Bank für Sie.
    • Ziehen Sie in eine andere Gemeinde und bleiben bei Ihrer Bank, informieren Sie Ihre alte Filiale über den Wohnortwechsel. Die meisten Kreditinstitute bieten einen Kontoumzugsservice an.
    • Falls Sie Ihre Bank wechseln, kündigen Sie rechtzeitig Ihr Konto und Ihre Kreditkarte (unter anderem für den rechtzeitigen Erhalt Ihrer Schlussabrechnungen). Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle Stellen, von denen Sie Zahlungen erwarten, über die neue Bankverbindung und teilen Sie den Stellen, bei denen Sie Daueraufträge und Einzugsermächtigungen haben, Ihre neue Bankverbindung mit.
  • Familienkasse
    Wenn Sie Kindergeld erhalten, müssen Sie die neue Adresse der Familienkasse mitteilen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für diesen Fall im Internet das Formular "Veränderungsmitteilung" eingestellt. Sie können es elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse senden.
  • Vereine
    Sind Sie Mitglied in Vereinen, vergessen Sie nicht, diesen Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, beachten Sie bestehende Kündigungsfristen.
  • Versicherungen
    Informieren Sie die Versicherungsinstitute vor dem Umzug rechtzeitig über Ihren Wohnungswechsel. Meist genügt ein formloses Schreiben mit der Mitteilung Ihrer neuen Adresse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, inwieweit der Versicherungsschutz Ihrer Hausratsversicherung für die Dauer des Umzuges auf die neue Wohnung übergeht und ob während des Umzuges der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht. Für die neue Wohnung muss der Versicherungsschutz angepasst werden. In manchen Gebieten ist es empfehlenswert, eine Feuer- und/oder Hochwasserversicherung abzuschließen.
  • Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements
    Teilen Sie den zuständigen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen rechtzeitig Ihre Adressänderung mit oder kündigen Sie Ihr Abonnement.

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  • Nachsendeauftrag für Post

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12.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg