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Gemeinde Eberhardzell (Druckversion)

Grundsteuerreform – Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung 

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben. Die Feststellungserklärung ist digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Abgabe in Papierform möglich.

Alle Eigentümer mit Grundstücken im baulichen Außenbereich, werden gebeten sich an Ulrike Föhr, Gutachterausschuss Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach,Telefon 07351/51-294, zu wenden. Sie wird die einzelnen Grundstücke ansehen und dem jeweiligen Eigentümer eine Rückmeldung zukommen lassen.

Beim Finanzamt Biberach gibt es folgende Hotlines:
Allgemeine Fragen zum Antrag/Ausfüllen          Tel. 07351/59-7121
Technische Fragen zu Elster                                    Tel. 07351/59-1360

Das Finanzamt ist nicht geöffnet; eine Terminvereinbarung ist online möglich: 
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Termin-+und+Rueckrufsystem

 

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer sind abrufbar auf folgender Seite:
www.grundsteuer-bw.de.

 

Über die untenstehenden Links finden Sie wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022

Flyer: Einfach transparent, die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg
(PDF-Dokument) (PDF-Datei)

Informationsseiten der Finanzämter Baden-Württemberg
(Der Link führt zu einer externen Seite)

Fragen und Antworten
(Der Link führt zur Internetseite des Ministeriums für Finanzen)

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind online abrufbar in BorisBW unter diesem Link:
(Der Link führt zu einer externen Seite)

Für weitere Auskünfte zu Bodenrichtwerten steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte gerne zur Verfügung:
für die Gemeinde Eberhardzell: 
Frau U. Föhr, Telefon: 07351/51-294, Email: U.Foehr(@)biberach-riss.de

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Gutachterausschuss

http://www.eberhardzell.de//rathaus-buerger/buergerservice/steuern-gebuehren/grundsteuerreform-2022