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Grundsteuerreform – Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben. Die Feststellungserklärung ist digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Abgabe in Papierform möglich.
Alle Eigentümer mit Grundstücken im baulichen Außenbereich, werden gebeten sich an Ulrike Föhr, Gutachterausschuss Biberach-Mitte, Museumstraße 2, 88400 Biberach,Telefon 07351/51-294, zu wenden. Sie wird die einzelnen Grundstücke ansehen und dem jeweiligen Eigentümer eine Rückmeldung zukommen lassen.
Beim Finanzamt Biberach gibt es folgende Hotlines:
Allgemeine Fragen zum Antrag/Ausfüllen Tel. 07351/59-7121
Technische Fragen zu Elster Tel. 07351/59-1360
Das Finanzamt ist nicht geöffnet; eine Terminvereinbarung ist online möglich:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Termin-+und+Rueckrufsystem
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer sind abrufbar auf folgender Seite:
www.grundsteuer-bw.de.
Über die untenstehenden Links finden Sie wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022
Flyer: Einfach transparent, die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg
(PDF-Dokument) (PDF-Datei)
Informationsseiten der Finanzämter Baden-Württemberg
(Der Link führt zu einer externen Seite)
Fragen und Antworten
(Der Link führt zur Internetseite des Ministeriums für Finanzen)
Für weitere Auskünfte zu Bodenrichtwerten steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte gerne zur Verfügung:
für die Gemeinde Eberhardzell:
Frau U. Föhr, Telefon: 07351/51-294, Email: U.Foehr(@)biberach-riss.de
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gutachterausschuss