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Der Online-Ausweis
Ihre Ausweiskarte
Der Personalausweis dient als Ausweisdokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit nachweist, und ermöglicht es, gegenständlich als auch digital sicher auszuweisen.
Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern oder im Flyer „Der Online-Ausweis“.
Der Online-Ausweis (PDF-Datei) (PDF-Datei)
Was benötige ich für einen Personalausweis, Reisepass?
Seit 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ausschließlich digitale, biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel ist es, die Sicherheit des Lichtbildes zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern.
Das digitale Lichtbild kann von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden, der das Bild dann sicher und digital übermittelt oder es kann direkt im Rathaus aufgenommen werden.
Bei Erstellung des Lichtbildes über einen Fotografen ist die Vorlage des QR-Codes, den Sie vom Fotograf erhalten, zwingend erforderlich. Der QR-Code wird benötigt um auf das Lichtbild bei der Antragstellung zugreifen zu können.
Für Lichtbilder die direkt im Rathaus aufgenommen werden, wird zusätzlich eine Gebühr von 6,00 € fällig. Ein Abzug des Fotos erhalten Sie nicht und kann nur für die Beantragung von Ausweisen und Pässen verwendet werden. Eine weitere Verwendung des Lichtbildes ist nicht möglich, wie z. B. für einen Führerscheinantrag.
Ausgedruckte Lichtbilder dürfen nicht mehr angenommen werden. Digitale Lichtbilder auf dem Handy oder der Kamera können von uns nicht verwendet werden.
Zeitweise kann es noch zu Verzögerungen und technischen Problemen kommen. Des Weiteren ist die Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht zuverlässig möglich. Unter Umständen müssen Sie für hier auf die Dienste der Fotografen ausweichen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Personalausweis
Was benötigen Sie:
bisheriges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde)
Digitales, biometrisches Lichtbild
Bei Personen bis 16 Jahre, unterschriebene Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern -> zu den Formularen
Kosten: bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro (i. d. R. 6 Jahre gültig), ab dem 24. Lebensjahr 37 Euro (i. d. R. 10 Jahre gültig). Grundsätzlich ist das Ausweisdokument nur gültig, solange eine einwandfreie Identitätsfeststellung zweifelsfrei möglich ist.
Vorläufiger Personalausweis
Was benötigen Sie:
bisheriges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde)
digitales, biometrisches Lichtbild
Bei Personen bis 16 Jahre, unterschriebene Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern -> zu den Formularen
Kosten: 10,00 Euro (i. d. R. 3 Monate gültig)
Reisepass
Was benötigen Sie:
Bisheriges Ausweisdokument, Reisepass oder Personalausweis (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde)
digitales, biometrisches Lichtbil
Bei Personen bis 18 Jahre, unterschriebene Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern -> zu den Formularen
Kosten: bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro (i. d. R. 6 Jahre gültig), ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro (i. d. R. 10 Jahre gültig). Grundsätzlich ist der Pass nur gültig, solange eine einwandfreie Identitätsfeststellung zweifelsfrei möglich ist.
Reisepass im Expressbestellverfahren, erhältlich innerhalb von ca. 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag)
Was benötigen Sie:
bisheriges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde)
digitales, biometrisches Lichtbild
Bei Personen bis 18 Jahre, unterschriebene Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern -> zu den Formularen
Kosten: bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro (i. d. R. 6 Jahre gültig), ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro (i. d. R. 10 Jahre gültig) zzgl. 32 Euro pro Reisepass für das Expressbestellverfahren. Grundsätzlich ist der Pass nur gültig, solange eine einwandfreie Identitätsfeststellung zweifelsfrei möglich ist.
Vorläufiger Reisepass
Sollte der Reisepass auch im Expressbestellverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Es ist glaubhaft zu machen, dass der Reisepass sofort benötigt wird, ggf. durch geeignete Nachweise wie z. B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt maximal 1 Jahr. Des Weiteren ist zu beachten, dass der vorläufige Reisepass kein elektronisches Speichermedium (Chip) enthält, sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden. Informieren Sie sich vorab, ob ggf. ein vorläufiger Reisepass ohne Chip ausreichend ist. Infos hierzu finden Sie unter anderem in den Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Was benötigen Sie:
bisheriges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde)
digitales, biometrisches Lichtbild
Bei Personen bis 18 Jahre, unterschriebene Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Eltern -> zu den Formularen
Kosten: 26,00 Euro
Termine Müll
Die Termine für die Abfuhr von Restmüll, Papier, Gelber Sack und Grüngut finden Sie in der Abfall App Biberach und auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs als Übersicht, Kalender- und PDF-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken. https://www.biberach.de/abfuhrkalender
Bei Bedarf sind im Bürgerbüro gedruckte Abfuhrkalender erhältlich.
Tonnen nicht geleert - Was kann ich tun?
Was kann ich tun, wenn:
…die Restmülltonnen nicht geleert wurde?
RMG Rohstoffmanagement GmbH (Achstetten)
Tel. 07395 955170
…die Papiertonne nicht geleert wurde?
RMG Rohstoffmanagement GmbH (Achstetten)
Tel. 07395 955170
…die GelbenSäcke nicht abgeholt wurden?
Gebr. Braig GmbH & Co. KG (Ehingen (Donau))
Tel. 07391 7703-0
…das Grüngut nicht abgeholt wurde?
Abfallwirtschaftsamt Biberach
Tel. 07351 52-6133
Die Tonnen sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
Weitere Informationen finden Sie hier https://www.biberach.de/abfallwirtschaftsbetrieb/reklamation-melden
Grüngutannahmestelle Hammer
Informationen zu Adresse und Öffnungszeiten finden Sie unter nachfolgendem Link:
Welcher Notar ist für Eberhardzell zuständig?
Sie können frei wählen welchen Notar Sie aufsuchen möchten.
Es gibt keine festen Zuständigkeitsbereiche.
Mietspiegel für Eberhardzell
Die Gemeinde Eberhardzell verfügt über keinen Mietpreisspiegel. Als Anhaltspunkt kann der Mietspiegel der Stadt Biberach oder Ochsenhausen mit Abschlägen herangezogen werden.
Bodenrichtwerte
Die Übersicht der Bodenrichtwerte finden Sie in der Rubrik Gutachterausschuss.
Gebühr Wasser und Abwasser
Die Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie in der Rubrik Steuern & Gebühren.
Mitteilungsblatt
Was kostet eine Anzeige im Mitteilungsblatt?
je Zeile (Schriftgröße 10, Arial) bei einer Breite von 8,6 cm 1,80 € zzgl. 10 € Grundgebühr.
Annahmeschluss: ist immer Montag 24:00 Uhr
Erscheinungstag: ist Donnerstag.
Telefonnummer Seniorenzentrum
- Telefonnummer: 07355 930850
Schornsteinfegerbezirke
- Ralf Engeser für Eberhardzell, Telefonnummer: 07351 169775
- Daniel Blaser für Oberessendorf, Telefonnummer: 07524 7305
- Wolfgang Willburger für Mühlhausen, Telefonnummer: 07564 2355
Telefonnummer Schule
- Telefonnummer: 07355 93350
Öffnungszeiten des Hallenbads?
Diese finden Sie in der Rubrik Leben & Wohnen unter Hallenbad.
Wie erreiche ich den Skilift in Awengen?
Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage des Skilift Awengen.