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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Eberhardzell
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • fe_typo_user

Dienstleistungen: Gemeinde Eberhardzell

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Service-BW Onlineprozesse

Die nachfolgenden Leistungen sind auch online über Service-BW verfügbar. Sie werden direkt auf die entsprechenden Seiten auf Service-BW weitergeleitet.

Es ist eine einmalige kostenlose Registrierung zur Nutzung der Angebote notwendig. Für manche Prozesse ist die Online-Ausweis-Funktion erforderlich.

 

Eheurkunde beantragen

Gaststättengewerbe - Gestattung bis zu 4 Tagen beantragen

Geburtsurkunde beantragen

Gewerbe anmelden

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Gewerbe ummelden

Hund anmelden

Hund abmelden

Hundesteuer Ersatzmarke beantragen

Meldebescheinigung beantragen

Sterbeurkunde beantragen

Wohnungsgeberbestätigung

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Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU anzeigen

Wenn Sie seit dem 03.03.2013 Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in der EU in den Verkehr bringen möchten (als sogenannter "Marktteilnehmer"), sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.

Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem:

  • Informationen zur Art und Herkunft des Holzes,
  • Fakten zum Lieferanten sowie
  • Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.

Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die BLE überprüft die Marktteilnehmer nach einem Plan und aufgrund eines risikobasierten Ansatzes auf Einhaltung der Vorgaben der Verordnung.

Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits angezeigten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich vornehmen:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BLE herunter. Füllen Sie die Anzeige vollständig aus und übermitteln Sie diese an die BLE.
  • Nach Erhalt Ihrer Anzeige erhalten Sie nach etwa einer Woche eine Bestätigung der BLE über Ihre angezeigten Daten.

Fristen

Einreichen des Antrags: bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

etwa 1 Woche

Sonstiges

-

Zuständigkeit

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 524
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 6845-0
Telefax: 030 1810 6845-2221
E-Mail: handel-mit-holz(@)ble.de

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13.12.2023 Bundeslandwirtschaftsministerium