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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Eberhardzell
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  • fe_typo_user

Dienstleistungen: Gemeinde Eberhardzell

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Service-BW Onlineprozesse

Die nachfolgenden Leistungen sind auch online über Service-BW verfügbar. Sie werden direkt auf die entsprechenden Seiten auf Service-BW weitergeleitet.

Es ist eine einmalige kostenlose Registrierung zur Nutzung der Angebote notwendig. Für manche Prozesse ist die Online-Ausweis-Funktion erforderlich.

 

Eheurkunde beantragen

Gaststättengewerbe - Gestattung bis zu 4 Tagen beantragen

Geburtsurkunde beantragen

Gewerbe anmelden

Gewerbe abmelden

Gewerbe ummelden

Hund anmelden

Hund abmelden

Hundesteuer Ersatzmarke beantragen

Meldebescheinigung beantragen

Sterbeurkunde beantragen

Wohnungsgeberbestätigung

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Krankenkasse wechseln

Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

An Ihre Wahl sind Sie mindestens 12 Monate gebunden. Diese Frist kann sich bei Teilnahme an einem Wahltarif auch verlängern.

Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden, sind Sie je nach Tarif bis zu drei Jahre an diese Krankenkasse gebunden. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht.

Zwischen dem Wechsel von einer zur anderen Krankenkasse darf keine Lücke entstehen. Der Versicherungsschutz muss ohne Unterbrechung bestehen.

Voraussetzungen

  • Sie sind älter als 15 Jahre und seit mindestens 12 Monaten bei der gleichen Krankenkasse versichert oder
  • Ihre Krankenkasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen.

Verfahrensablauf

Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist (12 Monate). Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Beantragen Sie einfach die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl. Der Antrag kann in der Regel online gestellt werden. Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nur Mitglieder, die das System der GKV verlassen wollen, müssen bei der bisherigen Krankenkasse kündigen. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht, damit die Kündigung wirksam wird.

Den Wechsel der Krankenkasse müssen Sie sofort Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Fristen

in der Regel:

  • zwei Monate zum Monatsende; Voraussetzung: Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse besteht bereits mindestens 12 Monate.
  • Der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.

Unterlagen

  • wenn Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse kündigen: Ihre Krankenversichertenkarte

Kosten

keine

Sonstiges

Die neue Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Wahl durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Versicherungspflicht)

  • § 6 Versicherungsfreiheit
  • § 53 Abs. 8 Wahltarife
  • §§ 173 - 175 Wahlrechte der Mitglieder
  • § 186 Beginn der Mitgliedschaft
  • § 242 Zusatzbeitrag

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

20.12.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg