Hauptbereich
Dienstleistungen und Onlineprozesse
Landesgaststättengesetz (LGastG)
Neuerung beim vorübergehenden Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass
(bisher: Gestattungen)
Die nachfolgenden Leistungen sind auch online über Service-BW verfügbar.
Sie werden direkt auf die entsprechenden Seiten weitergeleitet. Es ist eine einmalige kostenlose Registrierung zur Nutzung der Angebote notwendig.
Für manche Prozesse ist eine Bund-Id sowie die Online-Ausweis-Funktion erforderlich. (Ein Bund-Id Konto können Sie über nachfolgenden Link erstellen: Bund ID)
eID-Karte Adressänderung beantragen
Hundesteuer Ersatzmarke beantragen
Personalausweis Adresse ändern
Reisepass Wohnortänderung beantragen
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Verdacht melden
Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin im Nichtfinanzsektor Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie mit Geld oder Gegenständen aus dubiosen Quellen zu tun haben, müssen Sie das melden.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Ihnen hohe Bußgelder drohen.
Voraussetzungen
- Sie sind eine Person oder ein Unternehmen, die oder das nach dem Geldwäschegesetz zur Meldung verpflichtet ist. Darunter fallen beispielsweise:
- Personen, die gewerblich mit Gütern handeln oder diese vermitteln
- Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG), ohne Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute
- Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn Sie bestimmte Dienstleistungen erbringen (zum Beispiel Gründung von Vorratsgesellschaften oder das Bereitstellen eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse)
- Immobilienmakler
- Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
- Sie haben den Verdacht, dass
- Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben
- Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen
- Ihr Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offenlegt, dass er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt
Verfahrensablauf
Die Geldwäsche-Verdachtsmeldung müssen Sie in der Regel elektronisch abgeben.
Das meldende Unternehmen muss sich dazu vorab registrieren.
Da die Registrierung einen gewissen Aufwand mit sich bringt und die Verdachtsmeldung auf jeden Fall schnell abgegeben werden muss, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu registrieren; auch ohne aktuell vorliegenden Verdachtsfall.
Tun Sie dies schnellst möglich, das heißt innerhalb eines Tages.
Senden Sie die Meldung und die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Über die Meldung des Verdachts auf Geldwäsche müssen Sie schweigen.
Sie dürfen Ihre Vertragspartner und sonstige Dritte keinesfalls darüber informieren.
Außerdem dürfen Sie die angetragene Transaktion zunächst nicht durchführen.
Konkrete Informationen zum weiteren Ablauf erhalten sie von der zuständigen Stelle.
Fristen
schnellst möglich
Unterlagen
Unterlagen, die zum Verdachtsmoment geführt haben
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) bei der Generalzolldirektion
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
26.01.2026 Innenministerium Baden-Württemberg