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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Eberhardzell
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Dienstleistungen: Gemeinde Eberhardzell

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Service-BW Onlineprozesse

Die nachfolgenden Leistungen sind auch online über Service-BW verfügbar. Sie werden direkt auf die entsprechenden Seiten auf Service-BW weitergeleitet.

Es ist eine einmalige kostenlose Registrierung zur Nutzung der Angebote notwendig. Für manche Prozesse ist die Online-Ausweis-Funktion erforderlich.

 

Eheurkunde beantragen

Gaststättengewerbe - Gestattung bis zu 4 Tagen beantragen

Gewerbe anmelden

Gewerbe abmelden

Gewerbe ummelden

Hund anmelden

Hund abmelden

Hundesteuer Ersatzmarke beantragen

Meldebescheinigung beantragen

Sterbeurkunde beantragen

Wohnungsgeberbestätigung

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Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke führen

Sie nutzen ein Fahrzeug im Rahmen Ihrer

  • gewerblichen,
  • selbständigen oder
  • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit?

Dann sind die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten Betriebsausgaben.

Um diese dem Finanzamt gegenüber nachweisen zu können, müssen Sie die Kosten für betriebliche Fahrten von den Kosten für private Fahrten trennen können.

Dafür können Sie

  • ein Fahrtenbuch führen,
  • die Privatnutzung des Fahrzeugs nach Pauschsätzen berechnen oder
  • den Umfang der privaten Nutzung schätzen, wenn Sie das Fahrzeug im betrieblichen Bereich nutzen, aber die Voraussetzungen für eine Berechnung nach Pauschsätzen nicht vorliegen.

Hinweis: Die Kosten für Privatfahrten dürfen Sie nicht als Betriebsausgabe ansetzen. Haben Sie das Fahrzeug Ihrem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen Sie die Nutzung für Privatfahrten als Entnahme und damit wie eine Betriebseinnahme ansetzen.

Kosten für berufliche und private Fahrten müssen Sie auch trennen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug gestellt bekommen und es für private Fahrten nutzen dürfen. Die auf Ihre Privatnutzung entfallenden Kosten gelten als Arbeitslohn, den Sie versteuern müssen.

Voraussetzungen

Das Fahrtenbuch müssen Sie

  • zeitnah,
  • fortlaufend und
  • in einer Buch-Form führen.

Achtung: Nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen müssen ausgeschlossen oder deutlich als solche erkennbar sein. Lose geführte Aufzeichnungen erfüllen nicht die Voraussetzungen eines Fahrtenbuches.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • für betriebliche oder berufliche Fahrten:
    • Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt
    • Reiseziel, bei Umwegen auch die Reiseroute
    • Reisezweck
    • Namen der aufgesuchten Geschäftspartner
  • für Privatfahrten:
    • es genügt, wenn Sie jeweils die Kilometerangaben eintragen.
  • für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Arbeitsstätte:
    • jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch reicht aus

Hinweis: Sie können auch ein elektronisches Fahrtenbuch führen. Voraussetzung ist, dass Sie

  • dieselben Angaben wie bei einem manuell geführten Fahrtenbuch erfassen und
  • es regelmäßig führen.

Elektronische Fahrtenbücher können Sie von verschiedenen Herstellern erwerben. Bei elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben bereits durch das Programm technisch ausgeschlossen sein, zumindest aber dokumentiert und offen gelegt werden. Tabellenkalkulationsprogramme erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Verfahrensablauf

Wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet, prüft es auch Ihr Fahrtenbuch. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Sie führen das Fahrtenbuch freiwillig.

Fristen

keine

Unterlagen

Nachweise aller Kosten für das Fahrzeug.

Bei Bedarf fordert das Finanzamt diese und das Fahrtenbuch bei Ihnen an.

Kosten

Je nach benutztem Produkt. Erkundigen Sie sich im Schreibwaren- beziehungsweise Softwarefachhandel.

Beim Finanzamt fallen keine Kosten an.

Sonstiges

Erfüllt Ihr Fahrtenbuch die Voraussetzungen nicht oder ist es unvollständig, erkennt das Finanzamt es nicht an. Dann bewertet es die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten nach Pauschsätzen.

Nutzen Sie das Fahrzeug betrieblich, erfolgt die Berechnung nach Pauschsätzen nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent für betriebliche Fahrten nutzen. Sonst schätzt das Finanzamt den Anteil der Privatfahrten.

Rechtsgrundlage

Einkommenssteuergesetz (EStG)

  • § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen
  • § 6 Bewertung
  • § 8 Einnahmen

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen

Freigabevermerk

12.06.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg