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Aktuelle Hinweise zur Entsorgung von Brandresten und für vom Schadensfall betroffene Grundstücksbesitzer
Soweit Schäden zu beklagen sind, können diese ggf. gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden. Hier ist auch zu klären, wie der oder die Geschädigte der Schadensminderungspflicht am ehesten entsprechen kann. Offenkundig gehört jedenfalls das Räumen größerer Brocken des Brandes zur Vermeidung von weiteren Schäden an Maschinen und Tieren dazu. Entsprechende Brandreste können über den Restmüll entsorgt werden.
Sollte es im Einzelfall dazu kommen, dass verunreinigtes Erntegut der Entsorgung zugeführt werden muss, sollten sich die Betroffenen zunächst direkt an die Firma wenden, von deren Grundstück der Brand ausging. Mit deren Versicherung und mit deren Entsorger wäre das weitere Vorgehen abzustimmen. Es ist zu empfehlen, dies in jedem Fall vor dem Beginn kostenintensiver Maßnahmen zu tun. Sollte es darüber hinaus weitere Unterstützung für den richtigen Entsorgungsweg brauchen, können sich Betroffene gerne an den Abfallwirtschaftsbetrieb Biberach wenden. Die Kontaktdaten lauten:
Reiner Schmid
Landratsamt Biberach
Stv. Betriebsleiter Abfallwirtschaftsbetrieb
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Telefon: +49 7351 / 52-6139
E-Mail: reiner.schmid(@)biberach.de
Brandfall in Füramoos - Ablagerungen in Wiesen und Gewässern
Wir weisen darauf hin, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zur Konzentration und zum Gefahrenpotenzial der Brandrückstände machen können.
Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Größere Brandrückstände und verkohlte Materialreste sind möglichst vollständig abzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Auffällige Materialien, wie verkohlte Kunststoffe oder Dämmstoffe dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Entsorgung an die Abfallberatung des Landkreises.
Brandbedingte Schadstoffe (bspw. Dioxine, Furane, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und andere Schadstoffe) sind in der Regel vor allem dort zu erwarten, wo sichtbare Brandverschmutzungen, insbesondere Ruß- oder Staubniederschläge, vorhanden sind. Diese Stoffe binden sich häufig stark an Rußpartikel. Bereiche ohne erkennbare Ablagerungen sind daher in der Regel deutlich weniger betroffen.
Art und Umfang der Verschmutzung sollten nach Möglichkeit vor der Reinigung dokumentiert werden, zum Beispiel durch Fotos sowie Angaben zu Fundort, Menge und Art der Rückstände.
Landwirtschaftsamt
Die Brandrückstände und Fremdkörper sind vor allem auf Grünland und Äckern mit Gras- bzw. Kleegrasanbau höchst problematisch. Bei solchen Fremdkörpern muss mit Maschinenschäden bei der Grasernte mit Ladewagen oder Häcksler gerechnet werden. Abgesehen von Futterverschmutzungen, können die scharfkantigen Glassplitter zu massiven Verletzungen führen (Schlundröhre und / oder Pansen).
Brandrückstände und verkohlte Materialreste im Futter führen außerdem dazu, dass sich die Grassilage nicht mehr richtig verdichten lässt, was zu Nacherwärmung und damit zu deutlichen Qualitätsverlusten führt.
Die durch Sauerstoffeintrag massive Vermehrung von Schimmelpilzen und vor allem auch Hefen führen zu gesundheitlichen Problemen hauptsächlich im Bereich Eutergesundheit und Fruchtbarkeit. Zudem leidet die Futteraufnahme massiv was zu rückläufiger Milchleistung und damit finanziellen Einbußen führt.
Vor der nächsten Schnittnutzung müssen alle Fremdkörper dringend von der Fläche entfernt werden.
Weiterhin sind Probleme bei der Ernte von Feldfrüchten, die sehr bodennah mit dem Mähdrescher beerntet werden müssen (z.B. Sojabohnen), zu erwarten. Des Weiteren dürfte die Bergung von Stroh problematisch sein, da die Getreideflächen vor dem Dreschen nicht begangen werden können und nach dem Dreschen unter den liegenden Schwaden Fremdkörper nicht zuverlässig erkannt werden; geerntetes Stroh sollte keinesfalls in der Fütterung eingesetzt werden.
Kreisveterinäramt/Lebensmittelüberwachung
Es wird dringend empfohlen, das Vieh von den Weideflächen zu entfernen, die von Brandrückständen betroffen sein können und die Tiere auf unbelastete Flächen umzustellen oder aufzustallen. Bis zur Klärung des Kontaminationsumfangs sollte das Beweiden der betroffenen Flächen unterbleiben. Die Tiere sind ausschließlich mit unbelastetem Futter und Tränkwasser zu versorgen.
Betroffene Tierhalter sollen ihre Bestände sorgfältig auf Anzeichen von Gesundheits- oder Verhaltensauffälligkeiten beobachten und gegebenenfalls einen bestandsbetreuenden Tierarzt hinzuziehen.
Wasserwirtschaftsamt
Brandrückstände und verkohlte Materialreste können zu Verunreinigungen im Gewässer führen. Achten Sie beim Tränken von Vieh oder der Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen darauf, dass kein verunreinigtes Wasser zum Einsatz kommt. Achten Sie unabhängig von dem Brandfall auf die Einschränkungen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässer aufgrund der aktuellen Niedrigwassersituation.
Bei Einhaltung der Empfehlungen zum Umgang mit den Brandrückständen (Absammeln und ordnungsgemäße Entsorgung) ist ein negativer Effekt auf das Schutzgut Boden nicht zu erwarten.