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Gemeinde Eberhardzell (Druckversion)

Information zur Einreichung von Bauanträgen

Autor: Frau Haug
Artikel vom 11.03.2024

Aufgrund der am 25. November 2023 in Kraft getretenen Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg, sind gemäß § 53 Abs. 1 LBO Bauanträge für alle Verfahrensarten (klassisches/vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Kenntnisgabeverfahren) sowie die dazugehörigen Bauvorlagen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Biberach, Bauamt, Rollinstraße 9, 88400 Biberach, einzureichen.

Bis zu Eröffnung des digitalen Zugangs über das Virtuelle Bauamt, sind die Antragsunterlagen in Papierform in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung wird darum gebeten, den in Papierform eingereichten Unterlagen zusätzlich einen USB-Stick oder eine CD-ROM mit den Antragsunterlagen beizulegen und die Konformität der Papierunterlagen mit den auf dem USB-Stick oder CD-ROM gespeicherten Daten formlos zu bestätigen. Die auf dem USB-Stick oder der CD-ROM hinterlegten Antragsunterlagen sind in Einzeldateien aufzunehmen, fortlaufend zu nummerieren und entsprechend der Verfahrensordnung der Landesbauordnung Baden-Württemberg zu bezeichnen.

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