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Gemeinde Eberhardzell (Druckversion)

Kompakthaushalt - Stand: 16.01.2024

Autor: Frau Haug
Artikel vom 30.01.2024

Der Haushalt der Gemeinde Eberhardzell besteht aus einem Ergebnis- und einem Finanzhaushalt. Die Buchführung erfolgt nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht.

Der Ergebnishaushalt enthält wiederkehrende Erträge und Aufwendungen wie z.B. Steuern, Personalaufwand, Sachaufwand, Versicherungsbeiträge, Zinsen oder Umlagen. Nicht alle Aufwendungen und Erträge sind zahlungswirksam. Darunter fallen z.B. die Abschreibungen und Auflösungen.

Der Finanzhaushalt enthält die vermögenswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltjahres. Diese erhöhen oder vermindern das Vermögen der Gemeinde. Hierunter fallen z.B. die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken oder für den Straßenbau. Die Vorgänge im Finanzhaushalt sind zahlungswirksam.

Kompakthaushalt 2024 (PDF-Datei)

http://www.eberhardzell.de//rathaus-buerger/aktuelles/aktuelles-aus-dem-rathaus