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Korrektur des Zeitungsartikels zur Erhöhung des Wasserzinses
Am 10.12.2021 wurde in der Schwäbischen Zeitung ein Artikel mit Fehlern veröffentlicht. Diesen Bericht möchten wir hiermit richtigstellen.
Die Wasserabrechnung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, einmal der Grundgebühr und einmal der Verbrauchsgebühr.
Die Verbrauchsgebühr wird je Kubikmeter verbrauchter Wassermenge abgerechnet und die Grundgebühr wird je installiertem Zähler pro Monat angerechnet.
Ab dem 01.01.2021 erhöht sich die Verbrauchsgebühr von 1,36 €/m³ (netto) auf 1,64 €/m³ (netto), dies stellt einen Anstieg von ca. 20 % dar. Ebenfalls ab dem 01.01.2021 erhöht sich die Grundgebühr je Zähler, bei einem Standardzähler (Qmax 3 und 5) von 1,53 €/je Monat (netto) auf 3,00 €/je Monat (netto), dies stellt einen Anstieg von ca. 96 % dar.
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Gebührensteigerung in Prozent sehr dramatisch wirken, deswegen möchten wir noch konkret auf die Kosten je Haushalt eingehen.
Gemeinde | Wasserzins in €/Jahr | Grund-gebühr/Jahr | Schmutz- | Niederschlags-wasser in €/Jahr | Kosten je Haushalt |
Eberhardzell (ab 2021) | 205,00 € | 36,00 € | 292,50 € | 84,00 € | 617,50 € |
Eberhardzell (bisher) | 170,00 € | 18,36 € | 292,50 € | 84,00 € | 564,86 € |
Differenz | +35,00 € | +17,64 € | +0,00 € | +0,00 € | +52,52 € |
Differenz in % | +20,59 % | +96,08 % | +0 % | +0 % | +9,32 % |
Diese Berechnung beruht auf einem Verbrauch von 125 m³ je Jahr und 200 m² gebührenpflichtiger versiegelter Fläche. Die Beträge sind Nettobeträge.