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Einbeziehungssatzung "Lagerplatz –Bellamonter Straße" und dieörtlichen Bauvorschriften hierzu
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Eberhardzell hat am 08.06.2026 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Lagerplatz – Bellamonter Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung befindet sich am östlichen Rand des Ortsteiles "Füramoos" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 491 (Teilfläche).
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich zur Umsetzung weiterer Lagerflächen eines ortsansässigen Betriebes
- Sicherung eines ortsansässigen Betriebes sowie Konzentration betrieblicher Nutzungen an einem Standort
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Auslegung vom 15.06.2026 bis 14.07.2026 durchgeführt, während der für die Öffentlichkeit die Gelegenheit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.
Nähere Informationen finden Sie während des oben genannten Zeitraums unter: https://www.eberhardzell.de/leben-wohnen/bauplaetze/bebauungsplaene
Eberhardzell, den 09.06.2026
gez. Guntram Grabherr, Bürgermeister