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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Kalmus West II", Gemarkung Oberessendorf und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
Der Gemeinderat der Gemeinde Eberhardzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kalmus West II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Oberessendorf beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 97/4, Gemarkung Oberessendorf.
Weiterhin hat der Gemeinderat in der o. g. Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 02.10.2025 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Erfordernis und Ziele der Planung:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung von Gewerbeflächen in der Gemeinde Eberhardzell im Ortsteil Oberessendorf,
Sicherung und Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen des bestehenden Betriebes,
geordnete städtebauliche Entwicklung der Gewerbeflächen,
Vermeidung von Nutzungskonflikten.
Es wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine artenschutzrechtliche Betrachtung durchgeführt. In der Begründung zum Entwurf ist ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB enthalten.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Die artenschutzrechtliche Betrachtung erbrachte keine Beeinträchtigung geschützter Arten.
Die Bilanzierung des Eingriffs in die Umwelt ergab neben Maßnahmen zur Eingrünung und Ausgleichsmaßnahmen (Fettwiesen, Feldhecken) innerhalb des Plangebiets, ein Kompensationsdefizit. Der Ausgleich dieses Defizites wird im weiteren Planungsprozess bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 festgelegt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung liegt im Rathaus Eberhardzell, Eingangsbereich (Burgstraße 2, 88436 Eberhardzell) in der Zeit vom Fr.31.10.2025 bis Mo. 01.12.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 bis 17:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr).
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung über folgenden Link eingesehen werden:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw.
§ 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Eberhardzell, 28.10.2025
gez. Guntram Grabherr, Bürgermeister