Ihre Dienstleistung: Öff. bestellter Versteigerer
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe:
Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage "Gewerbe".
- Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Hinweise für ausländische Gewerbetreibende
- Laufender Betrieb
- Steuerliche Aspekte
- Überblick
- Verbraucherinformationen
- Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen