Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
- Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung
- Eintragung in die Architektenliste
- Hinweise für ausländische Freiberufler
- Steuerliche Aspekte
- Überblick
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Architektenkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen