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Gemeinde Eberhardzell (Druckversion)

Rechte und Pflichten

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:

  • Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
  • Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.

Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.

Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.

Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.

  • Mit 14
  • Mit 15
  • Mit 16
  • Mit 17
  • Mit 18
  • Mit 21
  • Unter 14
  • Vertretung und Haftung der Eltern

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

http://www.eberhardzell.de/