Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland?
Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen?
Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
- Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern
Leistungen
- Einbürgerung als Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- Einbürgerung als Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 23.10.2023 freigegeben.