Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
- Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung
- Hinweise für ausländische Freiberufler
- Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
- Steuerliche Aspekte
- Tätigwerden als Entwurfsverfasser
- Überblick
- Verbraucherinformationen
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen