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Gemeinde Eberhardzell (Druckversion)

Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
  • Entgeltliche Übernahmeformen:
    • Verkauf gegen Einmalzahlung
    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
    • Verkauf gegen Renten
    • Verkauf gegen dauernde Last
    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
  • Pacht

  • Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung
  • Trennung von Kapital und Management
  • Verkauf - Entgeltliche Übertragung

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

http://www.eberhardzell.de/