Beratender Ingenieur
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Ingenieur:
- Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung
- Berufsbezeichnungen
- Hinweise für ausländische Freiberufler
- Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
- Steuerliche Aspekte
- Überblick
- Verbraucherinformationen
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen