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Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe der Gemeinde
Artikel vom 02.11.2020
Auf Grundlage der aktualisierten Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Sechsten Verordnung der Landesregierung Baden Württemberg vom 01. November 2020 und der Verordnung und der Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen, gibt die Gemeinde Eberhardzell folgendes Infektionsschutzkonzept bekannt:
Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe der Gemeinde Eberhardzell - Stand: 01.11.2020