Ortsverwaltungen und Ortsvorsteher
Die Gemeinde Eberhardzell mit ihren räumlich getrennten Ortsteilen hat die Ortschaftsverfassung eingeführt. Der Ortschaftsrat berät die Gemeindeverwaltung und wird zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gehört.
Der Ortschaftsrat wird auf fünf Jahre gewählt. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrates.